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Auszubildende*r zur*m Kauffrau*mann für Büromanagement (m/w/d)

Auszubildende*r zur*m Kauffrau*mann für Büromanagement

Du suchst nach einem spannenden Einstieg in die Arbeitswelt? Dann komm zur AWO OWL, ein sozialer Verband mit Herz!

Ausbildung zum/zur Kauffrau/-mann für Büromanagement m/w/d

Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet (die Ausbildung dauert 3 Jahre, Verkürzung ggf. möglich), Bausteine sind verschiedene Praxiseinsätze u. wöchentlich zwei Mal Berufsschule. Die Ausbildungsvergütung nach TV-A AWO NRW beginnt bei 1.211,14 € im 1. Ausbildungsjahr.

Deine Aufgaben

  •  Erlerne alle Fähigkeiten für effizientes Büromanagement, Datenaufbereitung und gute Kommunikation
  • Unterstütze unsere Geschäftsfelder (z.B. Finanzen u. Personal) und spannende Projekte während der Praxiseinsätze
  • Lerne Sekretariats- und Sachbearbeitungsaufgaben zu meistern
  • Entwickle deine organisatorischen Fähigkeiten und den Umgang mit IT
  • Lerne Prozesse zu verstehen und eigenständig Aufgaben zu übernehmen

Du bringst mit

  • Fachoberschulreife, Fachabitur oder Abitur
  • Du interessierst dich für Büroarbeit und wirtschaftliche Zusammenhänge, hast ein gutes Zahlenverständnis und arbeitest gerne am PC (insb. MS Office)
  • Teamarbeit u. Kommunikation liegen dir so sehr wie eigenständiges Arbeiten 
  • Zuverlässigkeit, logisches Denken, Organisationstalent und die Bereitschaft, Neues zu erlernen, sind deine Stärken

Wir bieten Dir

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Einblicke in alle kaufmännischen Bereiche und Einbindung in die Teams
  • Eine qualifizierte und individuelle Ausbildungsbegleitung und -planung
  • Gute Chancen, nach der Ausbildung bei uns unbefristet durchzustarten
  • Umfassende Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung
  • Tarifliche Bezahlung nach TV AWO NRW für Auszubildende

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt  eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Deine Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheits-Maßnahmen

Job-Angebot als PDF

2024-11-14 2024-12-03