Nummer: 124796
Wohnbereichsleiter *in (m/w/d)
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Kirchlengern in Kirchlengern suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine
Wohnbereichsleitung (m/w/d).
Die Stelle umfasst 35 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 9b.
Stellenbeschreibung
- Steuerung und Evaluation der pflegerischen Arbeitsabläufe im Wohnbereich
- Fachliche Anleitung, Führung und Weiterentwicklung des Pflegeteams sowie Personaleinsatzplanung im Wohnbereich
- Verantwortung für die gesamte Pflegeprozesssteuerung und -dokumentation im Wohnbereich, Sicherstellung der hohen Pflegequalität gemäß Standards
- Aktive Förderung der Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohner*innen
- Durchführung und Dokumentation der Grund- und Behandlungspflege
- Ansprechperson für Bewohner*innen, Angehörige sowie Dienstleister*innen
Sie bringen mit
- Berufsausbildung als Altenpfleger*in oder Gesundheits- und Krankenpfleger*in mit mehrjähriger Berufserfahrung, gerne Leitungserfahrung
- Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung oder vergleichbar bzw. Bereitschaft diese zeitnah zu absolvieren
- Motivierende und kooperative Mitarbeiterführung, Delegations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Bereitschaft zur Selbstreflexion
- EDV-Anwenderkenntnisse in MS-Office- sowie Pflegedokumentationssoftware
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
- Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich
- Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen
- Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
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Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.