Nummer: 127502
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) Erzieher*in (m/w/d)
In unserer Einrichtung Kindertagesstätte Renntwete in Blomberg ist zum 01.01.2025 folgende Stelle neu zu besetzen:
- Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)
Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet bis zum 31.07.2025 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 8.
Stellenbeschreibung
- Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
- Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen im
Rahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung - Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung von
Beobachtungen - Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
- Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO
Sie bringen mit
- Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder vergleichbar
- Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen
- Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung
- Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten
- Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit
- Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 13.12.2024. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stelle warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
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Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.