Nummer: 127500
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) Erzieher*in (m/w/d)
In unserer Einrichtung Kindertagesstätte Zwergenland in Blomberg ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle neu zu besetzen:
- Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)
Die Stelle umfasst 22,00 Std./W. und ist befristet bis zum 31.07.2025 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 8.
Stellenbeschreibung
- Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
- Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen im
Rahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung - Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung von
Beobachtungen - Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
- Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO
Sie bringen mit
- Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder vergleichbar
- Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen
- Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung
- Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten
- Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit
- Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
- Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 13.12.2024. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stelle warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
Social Media
Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.