Nummer: 127497

Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) Erzieher*in (m/w/d)

Sozialpädagogische Fachkraft, Erzieher*in

In unserer Einrichtung Kindertagesstätte Kleine Kampe in Bielefeld ist  zum frühestmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle neu zu besetzen:

  • Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)

Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet bis zum 31.07.2025 (Vertretung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 8.

Stellenbeschreibung

  • Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
  • Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen im
    Rahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung
  • Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung von
    Beobachtungen
  • Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
  • Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO

Sie bringen mit

  • Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder vergleichbar
  • Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen
  • Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung
  • Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten
  • Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit
  • Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
  • Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 13.12.2024. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stelle warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheits-Maßnahmen

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Job-Angebot als PDF

2024-12-02 2024-12-13