

Nummer: 125592
Einrichtungsleiter*in Kindertagesstätte (m/w/d)
Für unsere Einrichtung Kindertagesstätte Pusteblume in Spenge suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine
Einrichtungsleitung Kita (m/w/d)
Die Stelle umfasst 32,00 Std./W. und ist befristet bis zum 15.04.2025 (Vertretung, Verlängerung ggf. möglich). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 9.
Ihre Aufgaben
- Leitung der Einrichtung mit bis zu 73 Kindern und 4 Gruppen inkl. Verantwortung für Qualitätssicherung, Administration und Budgetverwaltung
- Führung der Mitarbeiter*innen inkl. Personal- und Organisationentwicklung
- Steuerung, Kontrolle und Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, dem Leitbild sowie der fachlichen Standards und Qualitätsvorgaben
- Zusammenarbeit mit dem Träger in fachlichen und organisatorischen Fragen sowie mit der Beratung von Familien, Schulen und sonstigen Institutionen
- Vernetzung mit und Mitarbeit in Gremien im Sozialraum
Sie bringen mit
- Ausbildung als Staatlich anerkannte*r Erzieher*in mit Bereitschaft zur Weiterbildung im Sozialmanagement bzw. Studienabschluss Sozialpädagogik oder Pädagogik der Kindheit
- Identifikation mit den AWO-Werten und Kinderrechten
- Min. 2-jährige Berufserfahrung als Fachkraft im Elementarbereich,vorzugsweise in verschiedenen Kitas, allen Altersgruppen und als stv. Einrichtungsleitung
- Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeiter*innen / Praktikant*innen
- Kommunikative Kompetenz und wertschätzendes Verhalten
- Führungskompetenzen und Teamfähigkeit
- Konzeptionelle, innovative und administrative Fähigkeiten
- Gute bis sehr gute PC Kenntnisse, insb. MS Word und Excel
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheitsmaßnahmen