Nummer: 123122
Auszubildende*r zur*m Pflegefachfrau*mann mit Vertiefung Altenpflege (m/w/d)
Die generalistische Pflegeausbildung befähigt Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. In den Seniorenzentren begleiten wir die praktische Ausbildung mit dem Vertiefungsschwerpunkt stationäre Langzeitpflege. In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Haus Rosenhöhe in Bielefeld-Brackwede ist zum 01.04.2025 folgende Ausbildungsstelle zu besetzen:
Auszubildende/r zur/zum Pflegefachfrau/-fachmann (m/w/d).
Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet vom 01.04.2025 bis zum 31.08.2025 (Dauer der Ausbildung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV-A AWO NRW in der Entgeltgruppe Ausbildungsvergütung.
Stellenbeschreibung
Bei uns erlernst Du, wie Du
- Pflegemaßnahmen und Alltagshilfen planst, gestaltest, steuerst, durchführst
- professionell pflegebedürftige Menschen versorgst und unterstützt
- Aufgaben im Rahmen der Pflege- und Betreuungsdokumentation übernimmst
- Ärztliche Anordnungen im Rahmen der Behandlungspflege umsetzt
Du bringst mit
- Mind. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Freude an der Arbeit mit Menschen, wertschätzender Umgang
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten Dir
- Qualifizierte Praxisanleitung und sehr gute Übernahmeperspektive
- Unterstützung bei der Suche einer regionalen Pflegeschule
- Überdurchschnittliche Vergütung auf Basis des TV-A AWO NRW (in Vollzeit): 1. Jahr 1.194,11 Euro, 2. Jahr 1.255,91 Euro, 3. Jahr 1.357,88 Euro. Zzgl. einer Jahressonderzahlung in Höhe von 60% des jeweiligen Entgelts
- Angenehmes kollegiales Betriebsklima auf Basis der AWO-Werte
- Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung. Die Stelle passt nicht so gut zu Dir? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Dich unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Deine Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
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Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.