Nummer: 119055

Einrichtungsleiter*in Seniorenzentrum (m/w/d) Einrichtungsleiter*in Altenhilfe (m/w/d)

Einrichtungsleiter*in Seniorenzentrum, Einrichtungsleiter*in Altenhilfe

In unserem Seniorenzentrum Müllerburg in Oerlinghausen suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine

Einrichtungsleitung (m/w/d).

Die Stelle umfasst 39 Std./W. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 12.

Stellenbeschreibung

  • Gesamtleitung der Einrichtung unter bewohner- und mitarbeiterorientierten, rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Personalmanagement und Sicherstellung der Betriebsabläufe
  • Gesamtverantwortung für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere im Pflege-, Aufnahme- und Belegungsmanagement
  • Repräsentation der Einrichtung nach innen und außen, Kontaktpflege im Netzwerk

Sie bringen mit

  • Studienabschluss im Bereich Gesundheitsmanagement, Pflegemanagement, Sozialmanagement, Gesundheits- u. Sozialwesen o. Wirtschaftswissenschaft
  • Erfahrung in der Leitung von sozialen Einrichtungen und im Qualitätsmanagement
  • Einschlägige Berufserfahrung und Methodenkenntnisse in der Gestaltung und Kommunikation von Change-Management-Prozessen
  • Fähigkeit zur Führung und Motivation von Mitarbeitenden, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
  • Zahlung einer gestaffelten anteiligen Inflationsausgleichsprämie in 2024
  • Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen online unter www.perspektive-awo.de oder unter Angabe der Kennziffer 17117 per Post zukommen.

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheits-Maßnahmen

Job-Angebot als PDF

2024-09-18 2024-12-31