Nummer: 118332

Ergänzungskraft (m/w/d)

Ergänzungskraft

Für unsere Einrichtung Kindertagesstätte "In den Tannen" in Löhne suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine:

Ergänzungskraft m/w/d

Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet bis zum 31.07.2025 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 5 oder 3 (je nach Qualifikation).

Stellenbeschreibung

  • Die Ergänzungskraft unterstützt die sozialpäd. Fachkräfte und wirkt mit bei der pädagogischen Arbeit entsprechend dem Leitbild, der fachlichen Standards und den weiteren Vorgaben zur Qualitätssicherung in Tageseinrichtungen für Kinder der AWO
  • Betreuung und Förderung von Kindern
  • Mitgestaltung des Gruppenalltags und der gruppenübergreifenden Arbeit
  • Mitwirkung an Planungs- und Dokumentationsaufgaben

Sie bringen mit

  • Kinderpfleger/in oder vergleichbare Ausbildung
  • Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern
  • Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Anforderungen einzulassen und situationsangemessen zu handeln
  • Aufgeschlossene und teamorientierte Persönlichkeit
  • Gute Auffassungsgabe und Beobachtungsvermögen
  • Bereitschaft, pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben zu übernehmen

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersversorgung mit mind. 100 % Zuschuss
  • Zahlung einer gestaffelten, anteiligen Inflationsausgleichsprämie in 2024
  • Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.09.2024. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stelle warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheits-Maßnahmen

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Job-Angebot als PDF

2024-08-26 2024-09-24