Nummer: 110575

Küchenhelfer *in (m/w/d) Hauswirtschaftliche Hilfskraft (m/w/d) Helfer*in Cafeteria/ Spülküche (m/w/d) Servicemitarbeiter*in (m/w/d)

Küchenhelfer *in, Hauswirtschaftliche Hilfskraft, Helfer*in Cafeteria/Spülküche, Servicemitarbeiter*in

In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Friedrich-Winter-Haus im Extertal suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine

Hauswirtschfaftliche Servicekraft (m/w/d)

Die Stelle umfasst 23,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2.

 

Stellenbeschreibung

Unterstützung bei der Schaffung einer familiären Atmopshäre, einer guten Versorgung und einer guten Lebensqualität für Bewohner*innen durch:

  • Durchführung einfacher Tätigkeiten im Bereich der Mahlzeitenversorgung
  • Haushaltsnahe hauswirtschaftlicher Aufgaben im Bereich der Wäscheversorgung und Reinigung
  • Gestaltung der Alltagsumgebung der Bewohner*innen mit einfachen Mitteln

Sie bringen mit

  • Erste Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder bei der Führung eines eigenen Haushalts wünscheswert
  • Zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Serviceorientierung
  • Freundlicher und offener Umgang mit Menschen

Wir bieten Ihnen

  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
  • Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich
  • Zahlung einer gestaffelten anteiligen Inflationsausgleichsprämie in 2024
  • Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen
  • Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.

Gut zu wissen: 

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

Ihre Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Gesundheits-Maßnahmen

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Job-Angebot als PDF

2024-09-06 2024-12-13